Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir (beyond.msp – Oliver Busch) sind bemüht, unsere Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten.
Für uns gelten insbesondere folgende Rechtsvorschriften:
– Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz – BayBGG)
– Bayerische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BayBITV), soweit anwendbar
– Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, Konformitätsstufe AA, als fachlicher Maßstab für barrierefreie Webangebote
Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website:
https://www.beyond-msp.de
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang?
Melden Sie sich gerne bei uns unter:
beyond.msp – Oliver Busch
Richard-Herter-Strasse 8
92284 Poppenricht
Telefon: +49 9621 8978370
Email: kontakt@beyondmsp.de
Web: https://www.beyond-msp.de/kontakt
Was Barrierefreiheit im Web bedeutet
Eine barrierefreie Website ermöglicht es Besucherinnen und Besuchern mit Behinderungen, die Inhalte mit der gleichen oder ähnlichen Anstrengung und Freude wie andere Nutzerinnen und Nutzer zu verwenden.
Dies kann sowohl über Funktionen des verwendeten Systems (z.B. Browser, Betriebssystem) als auch durch unterstützende Technologien wie Screenreader, Vergrößerungssoftware oder alternative Eingabegeräte erfolgen.
Unsere Evaluationsmethode
Zur Ermittlung und Verbesserung der Barrierefreiheit dieser Website setzen wir automatisierte und manuelle Prüfverfahren ein.
Hierzu gehören unter anderem:
1. Nutzung gängiger automatischer Prüfwerkzeuge für WCAG- und Kontrasttests (z.B. WAVE, axe oder vergleichbare Tools)
2. Manuelle Prüfungen mit Tastaturbedienung und Screenreader, um typische Nutzungsszenarien abzudecken
Anpassungen zur Barrierefreiheit auf dieser Website
Wir orientieren uns an den WCAG-Richtlinien 2.2 und streben die Konformitätsstufe AA an.
Im Rahmen dieser Bemühungen wurden unter anderem folgende Maßnahmen umgesetzt:
– Festlegung der Sprache der Website im Quellcode, um Screenreader zu unterstützen
– Sicherstellung, dass Inhalte im Browser auf mindestens 200% skaliert werden können, ohne dass wesentliche Inhalte oder Funktionen verloren gehen
– Verwendung sinnvoller und hierarchisch strukturierter Überschriften, um die Navigation insbesondere für Screenreader-Nutzer zu erleichtern
– Ergänzung von Alternativtexten für aussagekräftige Bilder und Grafiken, soweit diese für das Verständnis der Inhalte relevant sind
– Einsatz einfacher, klar strukturierter und konsistenter Layouts, um die Orientierung zu erleichtern
– Intuitive und kurze Klickpfade mit klar gekennzeichneten Navigations- und Bedienelementen
– Auswahl von Farbkombinationen, die die erforderlichen Kontrastwerte nach WCAG 2.2 AA erfüllen, soweit möglich
– Reduzierung bewegter und animierter Inhalte bzw. Bereitstellung von Möglichkeiten, Animationen zu pausieren, zu stoppen oder auszublenden
– Deutliche Fokus-Markierungen für fokussierbare Elemente, um die Tastaturbedienung zu unterstützen
Noch bestehende Barrieren
Trotz unserer Bemühungen kann es vorkommen, dass einige Bereiche der Website aktuell noch nicht vollständig barrierefrei sind.
Dazu können insbesondere folgende Punkte gehören:
– Einzelne PDF-Dokumente sind noch nicht vollständig barrierefrei aufbereitet
– Eingebundene Inhalte von Drittanbietern (z.B. Karten, Videos, externe Widgets) unterliegen teilweise nicht unserer direkten Kontrolle
Wir arbeiten daran, diese Barrieren schrittweise zu reduzieren und die Zugänglichkeit kontinuierlich zu verbessern.
Durchsetzungsverfahren (soweit anwendbar)
Sofern für beyond.msp die Regelungen des BayBGG/BayBITV Anwendung finden und Sie der Ansicht sind, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung dieser Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Stelle wenden.
In Bayern ist dies insbesondere das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung im Rahmen des dort geregelten Verfahrens.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 21.12.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 21.12.2025 überprüft.
